Digitale Barrierefreiheit für Ihre Website
Für alle zugänglich. Für alle erlebbar.
Warum Barrierefreiheit für Ihre Website wichtig ist
Digitale Barrierefreiheit ist kein Extra. Sie ist ein Menschenrecht.
In Deutschland leben rund 10,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht etwa 12 % der Bevölkerung*. Doch Barrierefreiheit hilft nicht nur diesen Menschen. Auch bei langsamen Internetverbindungen, temporären Einschränkungen (z. B. nach einer OP), stressigen Situationen oder bei der Nutzung mobiler Geräte profitieren alle von einer durchdacht barrierearmen Website.
*Quelle: Statistisches Bundesamt
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um – und wird ab dem 28. Juni 2025 verbindlich für viele Unternehmen.
Betroffen sind insbesondere:
- Betreiber von Online-Shops
- Anbieter digitaler Dienstleistungen
- Selbstständige und Unternehmen, die Dienstleistungen online anbieten und dabei Verträge abschließen (z. B. Terminbuchung, Onlinezahlung)
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro, dennoch sind freiwillige Maßnahmen ausdrücklich empfohlen und fördern die Wettbewerbsfähigkeit.
Wichtig: Auch wenn Ihre Website nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet ist, ist Barrierefreiheit ein starkes Signal für Qualität, Professionalität und soziale Verantwortung – und ein klarer Pluspunkt bei öffentlichen Ausschreibungen oder in der Zusammenarbeit mit Behörden.
Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit – für alle.
Unsere Lösungen für barrierefreies Webdesign
Mit Websmart machen Sie Ihre Website fit für mehr Inklusion, bessere Auffindbarkeit (SEO), höhere Conversion und rechtliche Sicherheit.
* Alle Produkte sind nur in Verbindung mit einer smartsite oder WordPress-Website von Websmart buchbar.
Barrierefreiheit
mit Overlay-Tool
Ein kleines Widget – mit großer Wirkung: Unser Overlay Tool wird auf Ihrer Website eingebunden und bietet sofort zugängliche Funktionen wie:
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Kontrast- & Schriftgrößenanpassung
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Hervorheben von Inhalten
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Anhalten von Animationen
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Fokus- & Lesemodi
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Farbfilter & visuelle Unterstützung
Vorteile des Overlay-Tools
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Schnell einsatzbereit
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Keine Beeinträchtigung des Designs
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Automatische Updates
Ideal für alle, die schnell erste Schritte in Richtung Barrierefreiheit gehen wollen.
Barrierefreiheit pro
Barrierefreiheitscheck + Overlay-Tool
Mit dem Barrierefreiheitscheck prüfen wir Ihre Website manuell anhand der WCAG 2.1-Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dabei:
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analysieren wir die Inhalte Ihrer Website auf Barrieren
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setzen die empfohlenen Maßnahmen auf Ihrer Website um
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integrieren zusätzlich unser Overlay Tool
Vorteile des Pakets Barrierefreiheit pro
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Nachhaltige Optimierung
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Höhere Nutzerfreundlichkeit – bereits nativ auf der Website
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Verbesserung der SEO-Performance
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Erfüllung rechtlicher Anforderungen
Für Unternehmen mit hohem Qualitätsanspruch und dem Wunsch nach umfangreicher Barrierefreiheit für Ihre Website.
Barrierefreiheit
– eine Entscheidung für alle
„Barrierefreiheit bedeutet, dass die digitale Welt nicht länger ausschließt – sondern einlädt.“
Egal ob Shop, Website oder Serviceportal: Mit den Barrierefreiheit-Produkten von Websmart gestalten wir Ihre Inhalte zugänglich für alle Menschen – unabhängig von Behinderung, Alter oder Situation.
Was bringt digitale Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – es ist ein Wettbewerbsvorteil.
Größere Zielgruppe
Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen – mit und ohne Einschränkungen.
Verbesserte Nutzerfreundlichkeit
Klare Struktur, gute Lesbarkeit und einfache Bedienbarkeit – das freut alle Besucher.
Bessere Auffindbarkeit (SEO)
Suchmaschinen lieben sauberen, barrierefreien Code.
Soziale Verantwortung
Inklusion ist Haltung. Zeigen Sie, dass Sie alle Menschen ernst nehmen.
Fragen zur Barrierefreiheit
Hier möchten wir Ihnen die gängigsten Fragen zur digitalen Barrierefreiheit beantworten.
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Ich bin ein kleines Unternehmen – gilt das Gesetz trotzdem für mich?
Das Gesetz gilt für Sie, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen digital an Verbraucher anbieten (z. B. Shop, Online-Terminbuchung, Verträge).
Kleinstunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Umsatz sind ausgenommen – wenn sie nicht zu einem größeren Verbund gehören.
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Ich habe nur ein Kontaktformular auf der Website – bin ich betroffen?
Nein – sofern das Formular keine digitale Dienstleistung darstellt (z. B. keine Buchung, kein Vertragsabschluss), gilt das BFSG in der Regel nicht.
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Müssen Bewerbungsformulare auch barrierefrei sein?
Nein – Bewerbungen gelten nicht als Verbraucher-Dienstleistung. Trotzdem sinnvoll, sie barrierefrei zu gestalten.
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Gilt das BFSG auch für Social Media Kanäle?
Nein – das Gesetz betrifft Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Schnittstellen, aber keine Social-Media-Plattformen direkt.
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Ich habe keine Pflicht zur Barrierefreiheit meiner Website – also brauche ich nichts zu tun?
Barrierefreiheit verbessert Zugänglichkeit, Nutzerfreundlichkeit, SEO und Conversion – und ist ein Statement für Inklusion und Zukunftssicherheit.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Viele Fragen sind zu Beginn des Inkrafttretens des BFSG noch nicht abschließend geklärt und bedürfen einer näheren Kalibrierung durch Urteile und Gesetzeserklärungen in der Zukunft.
Auch können sich die Anforderungen durch Gesetzesaktualisierungen ändern. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Anforderungen ist daher empfehlenswert.